Checkliste

Schnell im Überblick

Was Sie mitbringen sollten

  • Kopie der Krankenhaus- und Befundberichte des Hausarztes
  • aktuelle Röntgenbilder und Befunde (falls vorhanden)
  • Versicherungskarte
  • Kopie bzw. Nachweis über bereits entrichtete Zuzahlungsbeträge
  • Marcumar-Ausweis (falls vorhanden)
  • Berichte über frühere Rehabilitation
  • Diabetikertagebuch (falls vorhanden)
  • Blutdruckbuch und Blutdruckgerät zur Selbstmessung (falls vorhanden)
  • Blutzuckermessgerät (falls vorhanden)
  • Allergiepass (falls vorhanden)
  • sämtliche Medikamente, die Sie regelmäßig oder bei Bedarf einnehmen (mit Originalpackung)
  • eigenes Inhaliergerät (falls vorhanden)
  • Falls Sie sauerstoffpflichtig sind, bitten wir dringend um Information.

Außerdem sollten Sie mitbringen:

  • Rollator (falls benötigt und vorhanden)
  • wetterfeste Kleidung
  • Sportbekleidung für den Innen- und Außenbereich
  • Badebekleidung und Badeschuhe
  • Bademantel
  • Haartrockner
  • Hallenturnschuhe (müssen keine helle Sohle haben)
  • Körperpflegemittel (Rasierapparat nicht vergessen)
  • festes Schuhwerk
  • Wecker
  • Thermoskanne für Tee

Bitte beachten Sie das maximale Gewicht pro Gepäckstück von 15 kg.

Reha beantragen

Laut Sozialgesetzbuch  können von berechtigten Patientinnen und Patienten Wünsche zum bevorzugten Reha-Aufenthalt geäußert werden. Ein Grund, sich für eine bestimmte Rehabilitationseinrichtung zu entscheiden, kann z. B. die persönliche Lebenssituation sein. Eine wohnortnahe Rehabilitation ermöglicht den Erhalt der sozialen Kontakte. Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus stellt die Notwendigkeit einer Anschlussrehabilitation (AHB) fest. Anschließend unterstützt Sie der Sozialdienst der Klinik bei der Antragstellung an den Kostenträger. Gleichzeitig erfolgt eine Terminabstimmung mit unserem Haus.

Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme

Orthopädie

Erkrankungen der Gelenke an Schulter, Hüfte oder Knie bzw. Wirbelsäulenerkrankungen

zur orthopädischen Rehabilitation

Onkologie

Krebserkrankung – nach einer Operation, Strahlen- oder Chemotherapie

zur onkologischen Rehabilitation

Neurologie

Rehabilitationsphase C nach einer neurologischen Erkrankung, im weiteren Verlauf auch Phase D

zur neurologischen Rehabilitation

Reha-Bedürftigkeit

Krankheitsbedingte Funktionsstörungen liegen vor und beeinträchtigen Ihre Teilhabe am sozialen Leben bzw. die Lebensqualität.

Positive Reha-Prognose

Ihre Einschränkungen lassen sich durch Maßnahmen der Rehabilitation voraussichtlich günstig beeinflussen.

Reha-Fähigkeit

Es besteht eine ausreichende Belastbarkeit und Mobilität, um an der Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen.

Ambulante Rehabilitation

Voraussetzung für eine ambulante Rehabilitation ist, dass die häuslichen Gegebenheiten passen (z. B. keine Treppen, häusliche Versorgung ist gesichert, etc.). Die Beantragung erfolgt über das jeweilige Krankenhaus.

Ambulante Patienten verbringen die Nacht und das Wochenende im eigenen Zuhause und werden ganztägig bei uns therapiert.

Kosten

Es gibt unterschiedliche Kostenträger, die gesetzliche Krankenkasse, die private Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft oder die Beihilfestelle. Sie können Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. 

Bei onkologischen Patienten ist in vielen Fällen die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW zuständig. Sie organisiert im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung die onkologische Rehabilitation für Versicherte mit Wohnsitz in NRW.

Kontakt:
02161 979 122

Zusätzlicher Hinweis für Beihilfe-Empfänger

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für Unterkunft und Behandlung lediglich in der Höhe, die die Klinik mit einem Träger der Sozialversicherung (z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung) vereinbart hat. Falls Sie als Privatpatient in der Niederrhein Klinik behandelt werden, stellt die Klinik neben der Tagespauschale Kosten für ärztliche Leistungen und Heilbehandlungen gesondert in Rechnung. Diese Kosten sind beihilfefähig und werden in der Regel in voller Höhe erstattet. In diesem Falle erkennt die Beihilfestelle nur 70 Prozent der Pauschale als beihilfefähig an.

Antrag Wunsch- und Wahlrecht

Privatpatienten

Die private Krankenversicherung unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhäusern und Krankenanstalten, die zusätzlich Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Die Niederrhein Klinik ist so eine Krankenanstalt. Daraus ergeben sich für privat Krankenversicherte und Zusatzversicherte einige Besonderheiten.

Der schriftliche Antrag auf Kostenübernahme an die private Krankenversicherung muss bereits während des Aufenthaltes im Krankenhaus gestellt werden. Ohne eine vorherige schriftliche Zusage der Versicherung besteht auch für eine notwendige stationäre Behandlung keine Leistungspflicht der Versicherung. Aus dem Bericht des einweisenden Arztes müssen sich für einen Gutachter der Versicherung die Notwendigkeit stationärer Behandlung und die Gründe dafür ergeben, dass die Behandlung nicht ambulant erfolgen kann. Sollte die Versicherung der stationären Behandlung nicht zustimmen, so muss die Klinik Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung stellen.

Kontakt und Terminkoordinierung

Sie fragen - wir helfen

Patientenverwaltung

Niederrhein Klinik

02161 979 122
patientenverwaltung@niederrhein-klinik.de

Hinweis

Leider kann es aktuell zu längeren Wartezeiten bei Anrufen kommen. Wir bitten Sie, aktuell nur in wichtigen Angelegenheiten anzurufen.  Alternativ nutzen Sie bitte die Kontaktaufnahme per E-Mail. 
Wir danken für Ihr Verständnis.